Saisonarbeit in der Gastronomie: Alles, was zu wissen ist 

Saisonarbeit | GVO Personal
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Die Gastronomiebranche ist bekannt für ihre saisonalen Schwankungen. Ob Sommersaison an der Küste oder Wintersaison in den Bergen – Saisonarbeit ist ein fester Bestandteil des Gastgewerbes. Aber was genau bedeutet das für Dich als Arbeitnehmer:in? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Saisonarbeiter:in in der Gastronomie. 

 

Was ist Saisonarbeit und wer sind Saisonarbeiter:innen? 

Saisonarbeit bezeichnet eine befristete Beschäftigung, die nur zu bestimmten Zeiten im Jahr stattfindet. In der Gastronomie sind dies typischerweise die Sommersaison und die Wintersaison. Saisonarbeiter:innen sind Arbeitskräfte, die speziell für diese Zeiträume eingestellt werden, um den erhöhten Personalbedarf abzudecken. Gefragt sind besonders Köche:Köchinnen und Servicemitarbeiter:innen.  

 

Wie funktioniert Saisonarbeit? 

Saisonarbeiten in Deutschland unterliegen besonderen Regelungen. Sie können als reguläre Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung oder kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden. Sie haben Anspruch auf den Mindestlohn, auch wenn sie aus dem Ausland sind. Hier ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Die Dauer und Art der Anstellung hängen vom jeweiligen Saisongeschäft ab. 

 

Wie lange dürfen Saisonarbeitskräfte arbeiten? 

Die Dauer der Saisonarbeit ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach dem betrieblichen Bedarf. Typischerweise erstreckt sich eine Saison über mehrere Monate. In der Gastronomie dürfen Arbeitnehmer:innen grundsätzlich bis zu sechs Tage in der Woche und maximal zehn Stunden pro Tag arbeiten, wobei Ausnahmen möglich sind. 

 

Ist Saisonarbeit steuerfrei? 

Nein, Saisonarbeit ist nicht generell steuerfrei. Das Einkommen aus Saisonarbeit unterliegt den normalen steuerlichen Regelungen. Allerdings können bei kurzfristigen Beschäftigungen unter bestimmten Umständen pauschale Steuersätze angewendet werden. 

 

Wie sind Saisonarbeiter:innen versichert? 

Die Versicherung der Saisonarbeiter:innen ist ein wichtiger Aspekt. Grundsätzlich sind Saisonarbeitskräfte sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies bedeutet, dass sie in der Regel kranken-, renten- und arbeitslosenversichert sind. Bei der Krankenversicherung für Saisonarbeiter:innen gelten die üblichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. 

 


Bei GVO Personal kannst Du auch als reisende:r Mitarbeiter:in auf Saison gehen. Der Vorteil ist, dass Du über uns eingestellt bist und dadurch keinen Arbeitsvertrag hast, der an die Länge der Saison gebunden ist. Überzeuge Dich selbst und erfahre mehr über einen Job bei GVO Personal. 

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Saisonarbeit: Was ist zu beachten? 

Saisonarbeit: Was ist zu beachten? | GVO Personal

1. Arbeitsvertrag: Achte auf einen schriftlichen Vertrag, der Dauer, Arbeitszeit und Vergütung klar regelt. 

2. Unterkunft: Oft stellen Arbeitgeber Unterkünfte zur Verfügung. Kläre die Konditionen im Vorfeld. 

3. Arbeitszeitregelungen: Informiere Dich über die geltenden Arbeitszeitgesetze in der Gastronomie. 

4. Sozialversicherung: Stelle sicher, dass Du ordnungsgemäß angemeldet und versichert bist.

 

Vor- und Nachteile der Saisonarbeit 

Zu den Vorteilen zählen flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit, verschiedene Orte kennenzulernen und in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen. Zu den Nachteilen der Saisonarbeit gehören die zeitliche Befristung, mögliche Überstunden und die Herausforderung, in der Nebensaison eine Beschäftigung zu finden. 

 

Fazit 

Saisonarbeit in der Gastronomie bietet spannende Möglichkeiten für flexible und abenteuerlustige Arbeitnehmer:innen. Mit dem richtigen Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen, Versicherungsschutz und Arbeitszeiten können Sie die Vorteile dieser Beschäftigungsform optimal nutzen. Ob Wintersaison oder Sommerjob – die Gastronomiebranche hält vielfältige Chancen für Saisonarbeitskräfte bereit. 

 


GVO Personal hat für seine reisenden Mitarbeiter:innen immer den richtigen Saisonjob, ob an der Nordsee oder in den Bergen. Der Vorteil dabei ist, dass Du über GVO Personal angestellt bist und dadurch einen Arbeitsvertrag hast, der nicht an die Länge der Saison gebunden ist. Schau doch mal auf unserer Bewerberseite vorbei und lerne GVO Personal kennen. 

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