Die Sperrstunde in der Gastronomie – Was bedeutet sie für Gastronomen und ihre Mitarbeiter:innen?

Gastronomie

Ob Restaurant, Bar oder Biergarten – die Sperrstunde ist eine gesetzliche Regelung, die Gastronomen und ihr Personal gleichermaßen betrifft. Doch wie genau sieht sie aus? Welche Ausnahmen gibt es? Und wie wirkt sich die Außengastronomie auf die Sperrzeiten aus? Dieser umfassende Leitfaden klärt alle wichtigen Fragen und gibt wertvolle Tipps zur Einhaltung der Vorschriften.

Was ist die Sperrstunde in der Gastronomie?

Die Sperrstunde, auch als Sperrzeit bekannt, legt fest, wann gastronomische Betriebe für Gäste schließen müssen. Ihr Hauptzweck ist der Schutz der Nachtruhe von Anwohner:innen und die Vermeidung von Lärmbelästigungen. 

Für Gastronomen bedeutet das: Der Betrieb muss zu bestimmten Uhrzeiten eingestellt werden, was direkte Auswirkungen auf die Arbeitszeiten, den Umsatz und die Personalplanung hat. Besonders für Restaurants mit Außenbereich ist die Einhaltung der Vorschriften essentiell, da hier oft strengere Regeln gelten als für Innenräume.

Aktuelle Regelungen zur Sperrstunde in Deutschland

Die Sperrzeiten variieren von Bundesland zu Bundesland. Während einige Regionen die Sperrstunde abgeschafft haben, gelten in anderen weiterhin feste Zeitvorgaben: 

  • Bayern: Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr morgens („Putzstunde“). 
  • Berlin: Generelle Sperrzeit von 5 bis 6 Uhr. 
  • Baden-Württemberg: Werktags ab 3 Uhr, an Wochenenden ab 5 Uhr. 
  • Nordrhein-Westfalen: Die Gemeinden legen die Sperrzeiten selbst fest, meist zwischen 5 und 6 Uhr. 

Für Unternehmer gastronomischer Einrichtungen ist es daher essentiell, die lokalen Regelungen zu kennen, um Sanktionen zu vermeiden. Eine Liste der Sperrzeiten für alle Bundesländer befindet sich hier.

Außengastronomie: Besondere Regeln für Außenbestuhlung und Lärmschutz

Außengastronomie

Wer eine Außengastronomie betreibt oder einen Biergarten eröffnen will, muss sich an zusätzliche Vorschriften halten. Die häufigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wie lange darf die Außengastronomie geöffnet haben? 

  • Die meisten Bundesländer schreiben eine Sperrzeit zwischen 22 Uhr und 24 Uhr vor. 
  • In München dürfen Freischankflächen und straßenseitige Außenbereiche im Sommer an Wochenenden bis 0 Uhr geöffnet bleiben. 
  • An besonderen Tagen wie Silvester oder Sport-Großereignissen kann es Ausnahmen geben. 

Wie laut darf Außengastronomie sein? 

  • Die maximale Lautstärke für Außenbestuhlung in der Gastronomie liegt während der Nachtruhe bei 45 Dezibel. 
  • In Wohngebieten sind Musikbeschallungen grundsätzlich nicht erlaubt. 
  • Bei Beschwerden durch Anwohner:innen greifen strenge Lärmschutzverordnungen.

Welche Genehmigungen brauche ich für die Außengastronomie? 

  • Sondernutzungserlaubnis: Notwendig, wenn öffentliche Flächen genutzt werden. 
  • Immissionsschutzgesetz: Regelt bundesweit die Lärmschutzbestimmungen. 
  • Barrierefreiheit: In Städten wie Köln gelten ab 2025 strengere Vorschriften für Gehwegbreiten. 
  • Schallschutznachweis: Muss beim Bau eines Außenbereichs nachgewiesen werden.

Tipp: Planen Sie die Außengastronomie rechtzeitig, um Verzögerungen durch Genehmigungsverfahren zu vermeiden.  


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Ausnahmen von der Sperrstunde 

Besondere Anlässe oder öffentliche Ereignisse können jedoch Ausnahmen ermöglichen. Die Genehmigung solcher Ausnahmen liegt bei den lokalen Ordnungsbehörden. Beispiele für Ausnahmen sind: 

  • Großveranstaltungen: Verlängerte Öffnungszeiten, z. B. bei einer Fußball-Weltmeisterschaft, wie 2024. 
  • Feste und Karneval: Straßenfeste oder Faschingsfeiern erlauben oft längere Öffnungszeiten. 
  • Regionale Besonderheiten: In Bayern werden für Feste wie Kirchweihen oder Faschingsfeiern häufig Ausnahmen gemacht.

Arbeitsrechtliche Aspekte der Sperrstunde

Sperrstunde Gesetz

Die Sperrstunde beeinflusst nicht nur die Gäste, sondern auch die Arbeitszeiten von Mitarbeiter:innen. Hier sind einige arbeitsrechtliche Punkte, die Arbeitgeber beachten sollten: 

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Maximal 8 Stunden pro Tag, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. 
  • Pausenregelungen: Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten, nach 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. 
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit: Ist erlaubt, jedoch müssen mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr gewährt werden. 
  • Nachtarbeit: Arbeitet jemand zwischen 23:00 und 6:00 Uhr, darf die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Auswirkungen der Sperrstunde auf Personalplanung und Umsatz 

Die Sperrstunde beeinflusst nicht nur die Gäste, sondern auch die Arbeitszeiten und den Personaleinsatz. Für Gastronomen stellt sich die Frage: Wie kann man den Umsatz maximieren, ohne gegen die Regeln zu verstoßen? 

  • Optimierte Schichtplanung: Setzen Sie auf Saisonarbeiter:innen, um Spitzenzeiten besser abzufangen. 
  • Gästemanagement: Informieren Sie Ihre Gäste frühzeitig über die Sperrstunde. 
  • Zusätzliche Einnahmequellen: Ein Lieferservice nach Sperrstunde kann Umsatzverluste ausgleichen.

Konsequenzen bei Missachtung der Sperrstunde

Verstöße gegen die Sperrstunde oder Lärmschutzregelungen können teuer werden. 

  • Bußgelder: Bis zu 5.000 Euro, je nach Bundesland und Häufigkeit 
  • Verlängerte Sperrzeiten: Ordnungsämter können als Strafe frühere Sperrzeiten festlegen. 
  • Entzug der Gaststättenkonzession: Wiederholte Verstöße können zur Schließung des Betriebs führen.

Sperrstunde als Herausforderung und Chance

Die Sperrstunde und die Regeln zur Außengastronomie sind kein Hindernis, sondern eine Chance für Gastronomen ihren Betrieb effizienter zu gestalten. Durch eine gute Planung, rechtzeitige Genehmigungen und ein durchdachtes Personalmanagement können Sie sich rechtlich absichern und gleichzeitig den Umsatz maximieren. 


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