Mindestlohn in der Gastronomie: Was Arbeitnehmer:innen wissen müssen 

Mindestlohn Gastronomie | GVO Personal
Ob der Mindestlohn in den nächsten Jahren auf 15 Euro steigen wird, steht noch zur Debatte. 

 

Der Mindestlohn in der Gastronomie ist ein wichtiges Thema für alle, die in dieser Branche arbeiten oder eine Karriere in Betracht ziehen. In diesem Blog-Artikel erfährst Du alles Wichtige über den aktuellen Mindestlohn, seine Entwicklung und was er für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber bedeutet.

 

Was ist der Mindestlohn? 

Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte Mindeststundenlohn, den Arbeitgeber ihren Angestellten zahlen müssen. Er wurde in Deutschland 2015 eingeführt, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern. 

 

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in der Gastronomie? 

Der Mindestlohn gilt branchenübergreifend, also auch in der Gastronomie. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro brutto pro Stunde. Dies gilt für alle Arbeitnehmer in der Gastronomie, unabhängig von ihrer Position oder Qualifikation. 

 

Entwicklung des Mindestlohns über die Jahre 

Der Mindestlohn hat sich seit seiner Einführung stetig erhöht. Hier hast Du eine Übersicht der Entwicklung: 

Jahr  

Mindestlohn (brutto pro Stunde)3 

2015 

8,50 Euro 

2016 

8,50 Euro 

2017 

8,84 Euro 

2018 

8,84 Euro 

2019 

9,19 Euro 

2020 

9,35 Euro 

2021 

9,50 bis 9,60 Euro 

2022 

9,82 bis 12,00 Euro 

2023 

12,00 Euro 

2024 

12,41 Euro 

2025 

12,82 Euro (geplant) 

 

Bedeutung für Dich als Arbeitnehmer:in 

Für Dich als Arbeitnehmer:in in der Gastronomie bedeutet der Mindestlohn eine garantierte Mindestvergütung. Es ist wichtig zu wissen, dass der Mindestlohn immer brutto angegeben wird. Das bedeutet, dass Steuern und Sozialabgaben noch abgezogen werden. 

 

So berechnest Du Dein Monatsgehalt 

So berechnest Du Dein Monatsgelohnt

Um das Bruttomonatsgehalt bei Vollzeitbeschäftigung zu berechnen, multiplizierst Du den Stundenlohn mit der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich folgende Rechnung: 

12,41 Euro x 40 Stunden x 4,33 Wochen = 2.149,89 Euro brutto pro Monat 

Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder Feiertagsarbeit zählen in der Regel nicht zum Mindestlohn. 

 

Bedeutung für Deinen Arbeitgeber 

Dein Arbeitgeber in der Gastronomie ist gesetzlich verpflichtet, mindestens den Mindestlohn zu zahlen. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro führen. 

 


Dokumentationspflicht 

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen genau dokumentieren. Dies gilt insbesondere für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und Arbeitnehmer in bestimmten Branchen, zu denen auch die Gastronomie zählt. 

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Ausnahmen vom Mindestlohn 

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht gezahlt werden muss: 

  • Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung)

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung 

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung 

  • Praktikant:innen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren oder ein freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium machen 

 


DEHOGA Tarifvertrag 

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat eigene Tarifverträge, die in manchen Regionen höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn vorsehen können. Es lohnt sich, die aktuellen DEHOGA-Tarife5 in Ihrer Region zu überprüfen, da diese über dem Mindestlohn liegen können.  


 

Fazit 

Der Mindestlohn in der Gastronomie bietet Arbeitnehmer:innen eine wichtige finanzielle Absicherung und stellt für Arbeitgeber eine verbindliche Lohnuntergrenze dar. Mit regelmäßigen Anpassungen soll sichergestellt werden, dass der Mindestlohn mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt hält. Für alle, die in der Gastronomie arbeiten oder eine Karriere in diesem Bereich anstreben, ist es wichtig, über die aktuellen Entwicklungen und Regelungen zum Mindestlohn informiert zu bleiben. 

 

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